Im Zeitraum vom 01. April bis 15. Juli gilt eine besondere Aufsichtspflicht und ein Anleingebot für Hunde auf und an allen Grünflächen.
Um die wild lebenden Tiere zu schützen, sollten Hunde in der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden. Dies gilt sowohl in Wald und Flur als auch auf allen anderen freien Grünflächen wie beispielsweise Parks oder Wiesen. Grundsätzlich gilt das Leinengebot überall dort, wo sich Wildtiere aufhalten könnten.
Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden.
Rücksicht und Kontrolle sind in dieser Zeit besonders wichtig - zum Schutz der heimischen Tierwelt und auch zum eigenen Schutz des Hundes.