Der rechtzeitige Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen bis zur Grundstücksgrenze ist für alle Grundstückseigentümer, deren Flächen an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen, von großer Bedeutung. Eine regelmäßige Pflege sorgt nicht nur für die Ästhetik des eigenen Gartens, sondern trägt auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Überragende Äste im Lichtraumprofil der Verkehrsfläche sind auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter, bei Geh- und Radwegen auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden. Zudem sollten Pflanzen in einem Abstand von etwa 0,50 bis 1,00 Meter zu Straßenlampen und Verkehrszeichen zurückgeschnitten werden, damit deren Beleuchtungsfunktion und Lesbarkeit nicht eingeschränkt sind.