Wichtige Hinweise zu Benutzungsgebühren und Grundsteuerbescheiden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wichtige Hinweise zu Benutzungsgebühren und Grundsteuerbescheiden

Hinweis zu den Benutzungsgebühren (Wasser & Abwasser): Durch ein technisches Problem haben einige Haushalte die Bescheide doppelt erhalten. In diesem Fall bitten wir darum, einen Bescheid als ungültig anzusehen.

Da auch die aktuellen Grundsteuerbescheide zu vielen Rückfragen geführt haben, möchten wir Ihnen gerne folgendes mitteilen:

Die Steuerpflichtigen erhalten insgesamt drei Bescheide. Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das zuständige Lagefinanzamt (Finanzamt Dachau) verschickt, sobald Ihre Grundsteuererklärung bearbeitet wurde. Diese beiden Bescheide sollten Ihnen bereits vorliegen.

Für diejenigen, für die bereits entsprechende Messbetragsdaten vorliegen hat die Gemeinde Hebertshausen den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) mit Datum vom 07.01.2025 verschickt. Grundlage hierfür sind die vorangegangenen Bescheide des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.

Deshalb unsere Bitte an Sie, legen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Grundlagenbescheide des Finanzamtes, insbesondere durch einen Vergleich des bisherigen Grundsteuermessbetrags mit dem neuen Grundsteuermessbetrag. Insbesondere bei größeren Abweichungen gegenüber dem bisherigen Grundsteuermessbetrag sollten die Berechnungsgrundlagen und die Angaben in der Grundsteuererklärung noch einmal sorgfältig geprüft werden. Ergeben sich Unplausibilitäten, sollte mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen werden. Werden Berichtigungen vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Dachau.